
Sprayen ausdrücklich erlaubt!
Sprayen ausdrücklich erlaubt – das ist es überall, wo ein Schild mit der Aufschrift „Hall of Fame“ zu finden ist. Super für alle Kreativköpfe, aber auch für alle, die einfach mal zuschauen möchten, wie so ein Graffiti entsteht.
Auf der ganzen Welt bezeichnen Graffiti-Sprüher mit „Hall of Fame“ eine Wandfläche, auf der sie üben, sich Zeit nehmen für aufwändige Bilder und zusammen mit Freunden sprühen. Auch wenn das Sprayen auf diesen Flächen absolut legal und ausdrücklich erlaubt ist - ein paar Regeln und ein "Ehrenkodex" gelten dort trotzdem (siehe "Übrigens").
Wo du die Wände im Allgäu findest? Hier:
MEMMINGEN
In der Unterführung im Stadtpark “Neue Welt”, nicht weit von Wasserspielplatz, Biergarten und Wakeboardanlage entfernt.
In der Rad-Unterführung in der Buxheimer Straße (beim Kreisverkehr).
An der TVM-Tennishalle am BBZ (Bodenseestraße).
OTTOBEUREN
An der Rückwand der Dreifachturnhalle zwischen Schulzentrum und Sportwelt.
KEMPTEN
In der Bahnhof-Unterführung
In der Fußgänger-Unterführung Lindauer Straße/Heussring
In der Fußgänger-Unterführung Lindauer Straße/Jerg-Rist-Weg
In der Fußgänger-Unterführung Lindauer Straße/Feilbergstraße.
In Memmingen werden zum Beispiel von der MEWO Kunsthalle auch immer wieder Graffiti-Workshops für alle angeboten, die mehr darüber wissen und das Sprühen lernen wollen.
Aber selbst, wenn ihr euch (noch?) nicht an die Dosen traut: Auch Zuschauen macht echt Spaß und die eine oder andere „Hall of Fame“ zu einem netten „Ausflugsziel“. Die Graffiti-Unterführung im Memminger Stadtpark ist auch nur etwa 200 Meter vom Wasserspielplatz, vom Biergarten und der coolen Wakeboard-Anlage entfernt… Und direkt neben der neuen Ottobeurer „Hall of Fame“ ist ein Skaterplatz samt Basketballfeld.
WO
Kempten
Memmingen
Ottobeuren

Übrigens
Das Projekt “Hall of Fame” ermöglicht Graffitikünstlern das legale Sprayen an extra dafür freigegebenen Wandflächen. Es gelten allerdings auch hier ein paar Spielregeln - und ein “Ehrenkodex”:
Haftung, Urheberrecht und Materialkosten sind Sache der Künstler.
Der Bestand der Kunstwerke wird nicht garantiert.
(Leere) Spraydosen & Co. müssen selbst entsorgt werden.
Kunstfreiheit ist ein hohes Gut, aber wichtig ist auch gegenseitiger Respekt. Deshalb gilt: An einer “Hall of Fame” haben diskriminierende, rassistische, grob anstößige, beleidigende oder andere strafbare Inhalte nichts zu suchen.
Zudem gibt es einen “Ehrenkodex”: Jeder Künstler muss sein eigenes Können realistisch einschätzen. Das heißt, dass man keine Bilder übersprayen darf, die den eigenen Fähigkeiten nicht entsprechen.










